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Neues DATEV-Format ab 2018 Pflicht

Neues DATEV-Format ab 2018 Pflicht

Immer das Gleiche: Kaum hat man den Jahreswechsel hinter sich gebracht, gibt es Änderungen und Neuerungen wie Sand am Meer. Auch bei DATEV tut sich dieses Jahr etwas, das sich schon etwas länger angebahnt hat. Zum 01. Januar 2018 wird das neue DATEV-Format Pflicht. Sowohl das Postversandformat als auch das bisherige Rechnungswesen-Format ASCII werden eingestellt.

Wichtig ist dabei, dass mit der neuen Jahreswechselversion die alten Formate nicht mehr mit DATEV bearbeitet werden können. Sollten Sie also noch eines dieser beiden alten Formate nutzen, steigen Sie so schnell wie möglich um. Entweder auf „DATEV-Format“ oder auf das „ASCII-Format“.

Sie sind selber Steuerberater? Dann informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über diese Neuerung. Auf diesem Wege halten Sie sich einiges an Arbeit vom Hals. Denn viele Ihrer Kunden werden von der Umstellung wahrscheinlich nichts mitbekommen.

Sie nutzen in Ihrer Kanzlei Software, die nicht von DATEV stammt und diese neuen Formate nicht unterstützt? Oder Sie importieren noch Jahresbuchführungen in Ihre Software, die noch die alten Formate erhalten? Dann sollten Sie dringend beim jeweiligen Softwarehersteller nachfragen, wann eine entsprechende Umstellung geplant ist.

WISO MeinBüro

WISO MeinBüro unterstützt schon lange das neue DATEV-Format, denn soooo neu ist das gar nicht. Wenn Sie oder Ihre Mandanten bereits WISO MeinBüro nutzen, brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen. Sie können wie gewohnt weiterarbeiten. Stellen Sie einfach “Finanzen” –> “Fibu-Export…” das neue DATEV-Format ein, wenn es nicht schon voreingestellt ist.

DATEV-Format

Sie nutzen noch kein WISO MeinBüro und wissen nicht, wie Sie das Format in Ihrer Software einfach ändern können bzw. ob es von Ihrem Softwarehersteller überhaupt abgeändert wurde? Hier haben Sie die Möglichkeit WISO MeinBüro 30 Tage lang kostenlos zu testen.

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