Aufwendungen für Speisen und Getränke während einer Dienstreise dürfen Sie nicht in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Der Fiskus argumentiert, dass Steuerpflichtige ja auch daheim und im eigenen Büro etwas essen und trinken müssen. Immerhin gesteht das Finanzamt Ihnen bei Geschäftsreisen einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand zu.
Nachdem die ohnehin mageren Verpflegungspauschalen seit 2014 unverändert geblieben sind, wurden sie zu Jahresbeginn nach oben angepasst. Nun beträgt der Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen …
- 14 Euro (bisher 12 Euro) bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit und
- 28 Euro (bisher 24 Euro) pro Kalendertag bei 24-stündiger Abwesenheit.
Wer kürzer als acht Stunden unterwegs ist, bekommt weiterhin keinen steuerlichen Ausgleich für entstandene Verpflegungskosten.
Bitte beachten Sie: Bei mehrtägigen Geschäftsreisen mit Übernachtung werden An- und Abreisetage grundsätzlich pauschal mit 14 Euro pauschal veranschlagt. In dem Fall kommt es nicht darauf an, wie lange Sie an diesen Tagen tatsächlich unterwegs waren.
Beispiel: Wenn Sie in diesem Jahr am Mo., 20.4. zur Hannover Messe fahren und am Fr., 24.4. wieder abreisen, können Sie insgesamt 112 Euro als Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen: 3 x 28 Euro (Di. bis Do.) plus 2 x 14 Euro für die An- und Abreisetage.
Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Ausland
Die Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu fest. Die „Übersicht über die ab 1. Januar 2020 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland“ steht auf der BMF-Website zum Download bereit.
Die Liste reicht von A wie Afghanistan bis Z wie Zypern:
- Besonders hoch sind die Verpflegungspauschalen pro Kalendertag zum Beispiel in Norwegen (80 Euro) und Kongo (70 Euro).
- Vergleichsweise niedrig fallen sie dagegen in großen Teilen der Türkei (17 Euro) oder in Bulgarien (20 Euro) aus.
Falls Sie Ihr Reiseland nicht in der Übersicht wiederfinden, gelten die Luxemburg-Pauschalen:
- 47 Euro pro Kalendertag bei 24-stündiger Abwesenheit.
- 32 Euro für den An- und Abreisetag.
Die Pauschale für Übernachtungskosten liegt in Luxemburg übrigens bei 130 Euro.
Zusatztipp: Pauschbeträge für Sachentnahmen
Und gleich noch ein Hinweis hinterher: Auch die Pauschbeträge für Sachentnahmen (= Eigenverbrauch) wurden zum 1. Januar 2020 angehoben. Diese Pauschalen ersparen es Gastronomiebetrieben und Lebensmitteleinzelhändlern, private Warenentnahmen einzeln aufzuzeichnen. Bei den Pauschalen handelt es sich um Jahres-Nettowerte pro Person des Unternehmerhaushalts:
Einzelheiten entnehmen Sie der aktuellen BMF-Schreiben.