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Richtsatzsammlung

© Adrew Krasovitckii -Shutterstock

Richtsatzsammlung: Branchen-Infos vom Finanzamt

Finanzämter kennen sich ziemlich gut aus in deutschen Betrieben: Steuererklärungen, Betriebsprüfungen und Gerichtsverfahren fördern eine Menge Zahlen, Daten & Fakten zutage. Angaben über die wichtigsten Kennzahlen (zum Beispiel die tatsächlich erzielten Umsätze, Kosten und Gewinne) sammelt der Fiskus fortlaufend in einer Datenbank: Mit deren Hilfe lassen sich Steuererklärungen anderer Unternehmen vergleichbarer Größe und Branchen auf Plausibilität prüfen.

Abweichungen von typischen Branchenwerten führen dann unter Umständen zu Nachfragen oder Außenprüfungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen können die Finanzämter auf Grundlage ihrer Erfahrungswerte außerdem die steuerpflichtigen Umsätze, Gewinne und Gewerbeerträge schätzen.

Eine Zusammenfassung ausgewählter Betriebsvergleichsdaten veröffentlicht das Bundesfinanzministerium regelmäßig in Form einer sogenannten Richtsatzsammlung. Die können Sie bei Bedarf nutzen, um Ihre eigenen Kennzahlen den Vergleichswerten gegenüberzustellen.

In der amtlichen Datensammlung finden sich Kennzahlen aus rund 75 Branchen. Darunter Handels-, Handwerks- und gewerbliche Mischbetriebe von „A“ wie „Ambulante soziale Dienste“ über „N“ wie „Naturkost“ bis „Z“ wie „Zimmerei“.

Bitte beachten Sie: Daten von Freiberuflern und anderen nicht-gewerblichen Selbstständigen enthält die staatliche Richtsatzsammlung dagegen nicht: Deren wirtschaftlichen Verhältnisse weichen nach Auffassung der Finanzbehörden zu stark voneinander ab.

Beispiel: Für Fahrrad-Einzelhändler mit einem Umsatz von über 300.000 Euro haben Betriebsprüfer zuletzt Rohgewinnaufschläge zwischen 35 % und 85 % ermittelt. Der durchschnittliche Rohgewinnaufschlag lag demnach bei 54 %:

 

Das bedeutet: Wenn ein Fahrradhändler für 300.000 Euro Fahrräder, Zubehör und Ersatzteilen eingekauft hat, geht das Finanzamt von einem Rohgewinn von durchschnittlich rund 162.000 Euro aus. Unterm Strich wäre demnach ein Reingewinn zwischen 15.000 Euro und 60.000 Euro zu erwarten.

Fragwürdige Datenbasis

Bei der Interpretation der veröffentlichten Zahlen ist aber auch sonst Vorsicht geboten:

  • Die Richtsätze für das Jahr 2022 beruhen auf den Ergebnissen der Steuerprüfungen des Jahres 2020. Da in 2020 schwerpunktmäßig die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 geprüft wurden, sind die Kennzahlen also rund fünf Jahre alt.
  • Die Datensammlung enthält keine Branchen-Durchschnittswerte. Schon allein deshalb, weil nur die Zahlen geprüfter Unternehmen in die Sammlung aufgenommen werden. Mehr noch: Das Bundesfinanzministeriums räumt selbst ein, dass die Richtsätze „auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden“ sind. Sie gelten nicht für Großbetriebe und „stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab“.

Die Kriterien, durch die ein Unternehmen zum Normalbetrieb wird, legen die Finanzbehörden nicht offen. Nach Auffassung von Kritikern wie dem Wiesbadener Rechtsanwalt Jörg Burkhard handelt es sich bei der Richtsatzsammlung daher um eine intransparente Mogelpackung, die auf vorselektierten und manipulierten Daten beruht. Für die Schätzung von Umsätzen und Gewinnen sind die Richtsatzsammlungen aus seiner Sicht daher völlig ungeeignet.

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Abweichungen von den Richtsätzen

Wenn Ihre eigenen Kennzahlen von den Richtsätzen abweichen, ist das also kein Wunder oder gar Beinbruch. Sie sollten jedoch auf Nachfragen vorbereitet sein und die besondere Situation des betreffenden Wirtschaftsjahres erklären können: Gerade bei Selbstständigen und Einzelunternehmen kommt es leicht zu gravierenden Abweichungen von den amtlichen Werten. Ausnahmesituationen wie …

  • Auftragsflauten, Krankheit, Personalengpässe, Maschinen- und Anlagenschäden und Lieferengpässe – oder umgekehrt
  • unverhoffte Zusatzaufträge, Großeinkaufs-Schnäppchen und Zufallsgewinne

… machen sich in kleinen Betrieben unterm Strich schnell bemerkbar.

Praxistipps:

  • Neben den eigentlichen Kennzahlen enthält die Richtsatzsammlung auf den ersten zehn Seiten Informationen über den Aufbau der Richtsätze sowie Erläuterungen über die zugrundeliegenden Berechnungs- und Bereinigungsmethoden.

Differenzierte Analysen sowie viele weitere Kennzahlen Ihres eigenen Betriebs finden Sie im MeinBüro Arbeitsbereich „Auswertungen“:

 

  • Falls Ihnen der Zusammenhang zwischen Ihren eigenen betrieblichen Daten und den Richtsätzen nicht klar ist, sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Und gleich noch ein Tipp hinterher:

Pauschalen für Lebensmittel-Sachentnahmen

Anhand der Richtsätze können Lebensmittel-Einzelhändler und Gastronomen ihren eigenen steuerpflichtigen privaten Warenkonsum (und den ihrer Familienangehörigen) monatlich pauschal buchen. Auf diese Weise ersparen sie sich das aufwendige Aufzeichnen einzelner Entnahmen. Die pauschale Eigenverbrauchermittlung findet sowohl bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung als auch bei der Umsatzsteuer Anwendung.

Die nach Gewerbezweigen unterteilten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) und die dazugehörigen Erläuterungen finden Sie auf der letzten Seite der aktuellen Richtsatzsammlung:

 

Bitte beachten Sie: Bei den Angaben handelt es sich ausnahmsweise um Halbjahres-Nettobeträge. Die Unterscheidung ist erforderlich, weil bei der Berechnung der Bruttobeträge von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in den beiden Corona-Halbjahren unter Umständen verschiedene Steuersätze anzuwenden sind. Die Einzelheiten besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

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