Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind praktisch: Im Kleingedruckten legen Sie Vertragsdetails fest, die nicht ausdrücklich Gegenstand vorangegangener Verhandlungen waren. AGB enthalten beispielsweise …
- Liefer- und Zahlungsbedingungen,
- Haftungsfragen und Eigentumsvorbehalte
- Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten oder auch
- Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sind derartige Details nicht geregelt, greifen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. In den meisten Fällen sind das die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine AGB-Pflicht ist dort nicht vorgesehen: Vielmehr werden ab § 305 BGB der Einbeziehung und Wirksamkeit vieler AGB-Klauseln Grenzen gesetzt. Als AGB definiert der Gesetzgeber „… alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt“.
Welche Form und welchen Umfang solche vorformulierten Vertragskonditionen haben oder in welcher Schriftart sie verfasst sind, spielt demnach keine Rolle.
Grundsätzlich gilt:
- Einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang vor den AGB.
- Gesetzliche Schutzvorschriften dürfen durch AGB nicht außer Kraft gesetzt werden.
- Überraschende Klauseln zum Vorteil des AGB-Verwenders (z. B. Zusatzkosten) sind wirkungslos.
- Uneindeutige AGB-Klauseln werden im Zweifel zu Ungunsten des AGB-Verwenders ausgelegt.
Wichtig: Viele AGB-Schutzvorschriften gelten laut § 310 BGB nur für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
B2B- vs. B2C-Geschäfte
Das betrifft vor allem die Hinweispflicht: Die entfällt bei B2B-Geschäften. Geschäftsleute müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Vertragspartners von sich auch unaufgefordert prüfen – oder ihnen von vornherein eigene AGB entgegensetzen. Bei widersprechenden Geschäftsbedingungen greifen wiederum die gesetzlichen Bestimmungen. Seriöse AGB haben damit vor allem die folgenden Funktionen: Sie …
- klären vertragliche Rahmenbedingungen,
- beschleunigen den Abschluss von Verträgen,
- stärken im Privatkunden-Geschäft die eigene Vertragsposition und
- verhindern gegenüber Geschäftskunden die automatische Wirkung der Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern.
Bitte beachten Sie: „Vorformulierte“ bzw. „allgemeine“ Vertragsbedingungen klingt ein wenig nach Allzweck-Standardklauseln. Davon kann aber keine Rede sein: Je nach Produkt, Dienstleistung, Vertragsart und Zielgruppe brauchen Sie sehr spezielle AGB, die auf Ihre betrieblichen Besonderheiten zugeschnitten sind. Der unkritische Einsatz von Muster-AGB ist jedenfalls keine gute Idee – vom Abkupfern bei Wettbewerbern ganz zu schweigen!
Praxistipp: Beim Ausformulieren eigener AGB lassen Sie sich am besten von einem Profi unterstützen. Das muss nicht unbedingt ein aufs Vertragsrecht spezialisierter Fachanwalt sein. Manche Berufs- und Branchenverbände bieten ihren Mitgliedern Unterstützung beim Erstellen ihrer AGB an. Sie können aber auch bei Ihrem Steuerberater oder der IHK oder Handwerkskammer nachfragen.
AGB-Einsatz im MeinBüro-Alltag
Vielen Selbstständigen und Unternehmern mangelt es weniger an eigenen AGBs als vielmehr an deren konsequentem Einsatz im Alltag. Die gute Nachricht: Mit WISO MeinBüro beziehen Sie Ihre AGB einfach und schnell in Ihre geschäftlichen Vorgänge ein:
1. E-Mailversand: Sie senden Ihre Angebote, Rechnungen, Bestellungen etc. per E-Mail an Ihre Kunden? Dann können Sie Ihre AGB gleich als Dateianhang mitschicken (zum Beispiel im PDF-Format). Welche(s) Dokument(e) Sie obligatorisch versenden, brauchen Sie dabei nur einmal anzugeben. Im Bereich „Stammdaten > Meine Firma“ unter „Ausgabeoptionen“ legen Sie passende „E-Mailanhänge“ fest – bei Bedarf sind für jede Auftragsart unterschiedliche Dateianhänge möglich. Dazu …
- klicken Sie neben der Vorgangsart auf die Schaltfläche „Verwalten“,
- dann auf „Importieren“,
- wählen Ihr AGB-Dokument und
- beenden die Eingabe per Mausklick auf „Schließen F12“.
Im Beispiel werden beim nächsten Angebots-Versand automatisch die AGB mit verschickt.
Praxistipp: Bei der Dokumentenwahl sind Sie selbstverständlich nicht auf AGB festgelegt: Sie können zum Beispiel auch den Standardversand von Sonderangeboten, Produktkatalogen oder elektronischen Visitenkarten als E-Mailanhänge festlegen.
2. Versand gedruckter Geschäftspost: Mithilfe des MeinBüro-Moduls „Designer“ lassen sich AGB in die Print-Versionen von Bestellungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und anderen Vorgangsarten einbinden. Bei den individuellen Anpassungen Ihrer Dokumentvorlagen können Sie sich auch vom MeinBüro-Expertenteam unterstützen lassen.
3. E-Mail-Anhänge in Online-Shops: Sie betreiben einen Online-Shop oder vertreiben Ihre Produkte über eBay, Amazon und andere Online-Marktplätze? Dann fügen Sie Ihre AGB ebenfalls in Form von Dateianhängen in Ihre E-Mails ein. Im MeinBüro-Modul Webselling können Sie Ihre Konditionen auf diese Weise an die speziellen Anforderungen der verschiedenen Marktplätze anpassen.
Die erforderlichen Einstellungen nehmen Sie unter „Stammdaten > Einstellungen“ im Bereich „E-Commerce“ vor. Ein Mausklick auf die Schaltfläche „E-Mail Anhänge verwalten“ genügt.
Das „Importieren“ zusätzlicher „E-Mailanhänge beim Versand von Rechnungen zu Bestellungen aus diesem Shop / Marktplatz“ erfolgt dann wie zuvor beschrieben.