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So geht’s: EÜR mit WISO MeinBüro Desktop

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wird immer für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr erstellt und kann ab Beginn des neuen Jahres bis zum jeweiligen Stichtag abgeben werden. Der Stichtag für die EÜR 2023 ist dieses Jahr am 02.09.2024 gemeinsam mit der privaten Steuererklärung. Die EÜR dient zur vereinfachten Gewinnermittlung und stellt eine Alternative zur doppelten Buchführung dar. Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende können diese zur Gegenüberstellung Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nutzen. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EstG). Wer die EÜR nutzen kann, was darin einzutragen ist, welche Anlagen nötig sind und wie das mit Betriebsvermögen funktioniert, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. 

 

Wer muss eine EÜR erstellen? 

  • Gewerbetreibende mit max. 600.000 € Umsatz/Jahr & max. 60.000 € Gewinn/Jahr  
  • Land- & Forstwirte mit max. 25.000 € Nutzflächenwert & max. 60.000 € Gewinn/Jahr 

Diese Rechtsformen dürfen keine EÜR abgeben:  

  • OHG, KG, GmbH, AG oder Mischformen 

 

Die Berechnung der EÜR 

Für die Ermittlung werden zunächst alle Einnahmen inkl. eingenommener Umsatzsteuer und ebenso alle Ausgaben inkl. gezahlter Vorsteuer zusammengerechnet. Die daraus resultierende Summe der Betriebsausgaben wird anschließend von der Summe der Betriebseinnahmen abgezogen. Sind diese Einnahmen höher als die gegenübergestellten Ausgaben, handelt es sich um einen Gewinn. Sind hingegen die Ausgaben höher als die Einnahmen, so wird von einem Verlust gesprochen. 

 

Welche Einnahmen und Ausgaben sind relevant für die EÜR?

§11 EStG definiert Einnahmen und Ausgaben wie folgt: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Entscheidend ist „auf dem Konto“. Es kommt grundsätzlich also nicht darauf an, wann eine Lieferung oder Leistung erbracht, eine Rechnung geschrieben oder die Überweisung auf den Weg gebracht wurde. Ausschlaggebend für die EÜR ist, an welchem Tag eine Einnahme oder eine Ausgabe auf Ihrem Geschäftskonto erscheint. Fallen Buchungsdatum und Wertstellungsdatum auseinander, gilt hier das Wertstellungsdatum.

 

Das nennt man das Zu- und Abflussprinzip, nachdem Ihre EÜR funktioniert. 

 

Beispiele für Einnahmen und Ausgaben in der EÜR: 

  • Einnahmen: Laufende Einnahmen aus Waren oder Dienstleistungen, Verkauf von Anlagen oder anderen Wirtschaftsgütern, privater Nutzungsanteil Kfz, Umsatzsteuer 
  • Ausgaben: Wareneinkauf, Dienstleistungen, Löhne & Gehälter, Miete, Ausstattung, Abschreibung, Kfz-Kosten, Umsatzsteuer 
  • Nicht abzugsfähige Betriebskosten: 30 % der Bewirtungskosten, Geschenke über 35 € an Nicht-Arbeitnehmer, Gewerbesteuer, Gästehäuser, häusliches Arbeitszimmer, Jagd, Fischerei, Motor- und Segeljachten 

 

Die Zusatz-Anlagen der EÜR: 

  • Anlage AVEÜR: Summarisches Anlagenverzeichnis mit Anschaffungskosten des Betriebsvermögens, zwischenzeitlichen Abschreibungen sowie noch vorhandenen Restbuchwerten. 
  • Anlage SZ: Die Ermittlung nicht abziehbarer Schuldzinsen betrifft nur Unternehmer, die im Steuerjahr mehr als 2.050 € Schuldzinsen geltend machen. 
  • Anlage SE und Anlage AVSE: Betrifft nur Teilhaber von Personengesellschaften zur Berechnung von Sonderbetriebseinnahmen und dem dazugehörigen Anlagenverzeichnis. 

 

Ausnahme: 10-Tage-Regelung beim Jahreswechsel 

Bei der Berechnung der EÜR gibt es Ausnahmen im Zu und Abflussprinzip für regelmäßige Einnahmen und Ausgaben aus § 11 EStG: 

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.“ Für Ausgaben gilt diese Vorschrift sinngemäß auch. 

Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben sind beispielsweise Mieten, Versicherungen, Löhne & Gehälter, Zinsen, monatliche Wartungs- oder Servicepauschalen, Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt und Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt. 

Eine weitere Ausnahmeregelung gibt es auch bei EC- und Kreditkarten-Zahlungen. Hier entscheidet das Datum des Buchungsbelegs oder das Kaufdatum bei Onlinezahlungen. Bei Scheckzahlungen kommt es auf den Tag der persönlichen Übergabe oder der Einreichung bei der Post an. 

Viele weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag: https://www.buhl.de/meinbuero/steuerliche-euer-grauzone-so-nutzen-sie-die-10-tagesfrist-am-jahresende/  

 

EÜR mit WISO MeinBüro Desktop erstellen 

Sie erstellen Rechnungen mit WISO MeinBüro Desktop und nutzen unsere Software zur Verbuchung Ihrer Einnahmen und Ausgaben? Dann profitieren Sie von vielen Vorteilen bei der Erstellung Ihrer EÜR: 

  • Weniger Arbeitszeit: Haben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im vergangenen Jahr regelmäßig den passenden Steuerkategorien zugeordnet, ist die EÜR am im Folgejahr mit wenigen Klicks erledigt. Da die meisten Unternehmer monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, ist die Vorarbeit zum Großteil bereits geschehen. 
  • Geld gespart: Durch weniger Buchführungsaufwand sparen Sie Kosten für Steuerberater und Buchhaltung. 
  • Einfache Übermittlung: Übermitteln Sie Ihre EÜR ganz bequem über die in WISO MeinBüro Desktop integrierte Elster-Schnittstelle. Ebenfalls durch wenige Klicks können Sie die Daten an WISO Steuer übergeben, um Ihre private Einkommenssteuererklärung zu erstellen. 
  • Übersicht: Über eine separate Auswertung können Sie Ihre Gewinnermittlung auch für individuelle Zeiträume erstellen und haben so den vollen Überblick. 
  • Wie einfach Sie die EÜR erstellen, überprüfen und exportieren können, erfahren Sie in diesem FAQ-Beitrag: Steuerauswertungen erstellen und exportieren mit WISO MeinBüro Desktop

 

Wie wird die EÜR an das Finanzamt übertragen? 

Die EÜR muss dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Der Gewinn oder Verlust fließen zugleich in Ihre private Einkommenssteuererklärung ein. Dazu gibt es die Anlage G für Gewerbetriebe und die Anlage S für selbstständige (z. B. freiberufliche) Tätigkeiten. 

Die Daten der EÜR können Sie dazu ganz bequem in die Partnersoftware WISO Steuer übernehmen. Anschließend können Sie diese zusammen mit dem Mantelbogen und den übrigen Anlagen Ihrer privaten Steuererklärung an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. 

 

Fazit 

Durch die einfache, kostengünstige und zeitsparende Erstellung ist die EÜR eine wichtige Methode zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer. Durch eine Buchhaltungssoftware wie WISO MeinBüro Desktop kann der Prozess weiter optimiert werden. Ihre Buchhaltung wird automatisiert, Fehler reduziert und Ihre Zeit gespart. 

 

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