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© Adrew Krasovitckii -Shutterstock

Steuer-Deadline 31. Juli 2020: Jahresabschluss und Steuererklärungen mit WISO MeinBüro

Viele Selbstständige und Unternehmen haben die Corona-Flaute im Frühjahr genutzt, um klar Schiff zu machen. In zahlreichen Betrieben wurden Buchhaltung, Steuerunterlagen und Dokumentenarchive diesmal besonders frühzeitig auf den aktuellen Stand gebracht. Unter der Überschrift „So nutzen Sie die Corona-Pause zum MeinBüro-Tuning“ haben wir im MeinBüro-Blog über den unverhofften Frühjahrsputz berichtet.

Für den endgültigen Jahresabschluss 2019 und die Steuererklärungen des Vorjahres war es im April allerdings meist noch zu früh. Anschließend gab es angesichts fortschreitender Lockerungen, aufwendiger Hygienekonzepte und anderer Pandemie-Herausforderungen sehr viel Wichtigeres zu tun.

Darüber ist mancherorts in Vergessenheit geraten, dass der 31. Juli 2020 die offizielle Steuer-Deadline für den Veranlagungszeitraum 2019 ist. Denn gemäß § 149 AO sind Steuererklärungen „spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres […] abzugeben“.

Mit Unterstützung eines Steuerberaters können Sie sich zwar bis Ende 2020 Zeit lassen. Allzu viel Mut zur Lücke sollten Sie jedoch nicht haben. Informationen über die Folgen von Fristversäumnissen und anderen Formfehlern bei Steuererklärungen finden Sie im Blogbeitrag zum letztjährigen Steuerendspurt: „Mehr Zeit für den Jahresabschluss!

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Ewiges Steuer-Mantra: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

So oder so: Falls das nicht bereits erledigt ist, sollten steuerpflichtige Selbstständige und Gewerbetreibende die nächsten Wochen nutzen, um …

  • sich einen Überblick über die Betriebs-Einnahmen und -Ausgaben des Vorjahres zu verschaffen,
  • die dazugehörigen Ausgaben- und Zahlungsnachweise zu finden und sortieren,
  • Abschreibungen, Privatentnahmen und andere einmalige Vorgänge zu buchen,
  • die Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2019 zu erstellen und die „Anlage EÜR“ auszufüllen,
  • entweder sämtliche steuerlich bedeutsame Zahlen und Unterlagen elektronisch oder per Post an den Steuerberater zu schicken,
  • oder eigenhändig die Umsatzsteuer- Gewerbesteuer- und Einkommensteuer-Erklärungen für das Vorjahr zu erstellen und ans Finanzamt zu übermitteln.

Außerdem müssen alle fälligen und noch nicht bezahlten Steuerzahlungen unaufgefordert ans Finanzamt überwiesen werden. Zu tun gibt es also mehr als genug.

MeinBüro: Mehr als eine Rechnungs- und Bürosoftware!

Die gute Nachricht: MeinBüro ist mehr als nur ein Rechnungs- und Büroprogramm. Mit Ihrer All-in-One-Software erledigen Sie ganz nebenbei auch die allermeisten Buchführungs- und Steuerpflichten. Und das bereits im laufenden Jahr – quasi „im Vorbeigehen“:

  • Im Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Zahlungen Bank/Kasse“ ordnen Sie mithilfe des intelligenten Zuordnungsassistenten, Ihre ein- und ausgehenden Zahlungsvorgänge im Handumdrehen den steuerlichen Kategorien zu. Dabei haben Sie die Wahl zwischen mehreren Standardkontenrahmen. Was dabei im Einzelnen zu beachten ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
  • Auf Grundlage der laufenden Zahlungszuordnungen erzeugen Sie am Monats- oder Quartalsende im Bereich „Finanzen“ – „Steuer-Auswertungen“ auf Knopfdruck Ihre „Umsatzsteuer-Voranmeldungen“. Das dauert selten länger als ein paar Minuten.
  • Im Bereich „Finanzen“ – „Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ behalten Sie im Laufe des Jahres jederzeit den Überblick über Ein- und Ausgangsrechnungen, Buchungskonten und das Buchungsjournal.

Bitte beachten Sie: Dass sämtliche Vorgänge mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) übereinstimmen, versteht sich von selbst. Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet der PDF-Praxisleitfaden „So unterstützt MeinBüro Sie bei der GoBD-konformen Büroarbeit“.

Jahresabschluss & mehr mit MeinBüro

Sofern Sie sämtliche Vorgänge den passenden Kategorien zugeordnet haben, ist auch die nun anstehende Gewinnermittlung schnell vom Tisch. Diese Aufgabe erledigen Sie unter „Finanzen“ – „Steuer-Auswertungen“ über die „Einnahmenüberschussrechnung“:

steuer-auswertungen-euer

MeinBüro …

  • füllt die amtliche „Anlage EÜR“ aus,
  • berechnet dabei ohne Ihr Zutun alle Abschreibungen auf das Anlagevermögen,
  • erstellt automatisch das „Anlageverzeichnis“ und
  • ermittelt – falls erforderlich – sogar die „nicht abziehbaren Schuldzinsen“ (= „Anlage SZ“).

Mehr noch: In der „Vordruckausgabe“ der Einnahmenüberschussrechnung finden Sie den Button „Elster-Versand“. Mit dessen Hilfe übermitteln Sie Ihre „Anlage EÜR“ vorschriftsmäßig in authentifizierter elektronischer Form über die offizielle Elster-Schnittstelle ans Finanzamt:

euer-elsterversand

Bitte beachten Sie: Auch die Jahresumsatzsteuererklärung können Sie mit MeinBüro erstellen und ans Finanzamt übermitteln. Ihre private Einkommensteuer-Erklärung kann MeinBüro hingegen nicht für Sie übernehmen.

Doch auch hierfür bietet Ihre Bürosoftware eine komfortable Lösung: Per Knopfdruck auf den Button „WISO steuer:Sparbuch“ übergeben Sie das Ergebnis Ihrer betrieblichen Gewinnermittlung an die gleichnamige Schwester-Software. Dort fließen die EÜR-Daten automatisch in die „Anlage S“ oder „Anlage G“ ein. Diese Formulare übermitteln Sie anschließend zusammen mit Ihren persönlichen Angaben ebenfalls elektronisch ans Finanzamt – fertig!

Nahtlose Steuerberater-Kooperation

Sie möchten Voranmeldungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen lieber Ihrem Steuerberater überlassen. Auch dafür bietet MeinBüro die passenden Werkzeuge:

  • Über den „Elektronischen Pendelordner“ übertragen Sie die wichtigsten Zahlen und Unterlagen (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Abschreibungen, bare und unbare Zahlungsvorgänge) im MS-Excel-Format an Ihr Steuerbüro. Ob Sie die Dateien per E-Mail verschicken oder auf einem Datenträger speichern und Ihrem Steuerberater aushändigen, entscheiden Sie selbst.
  • Falls Ihr Steuerberater die Datenübertragung via DATEV-Schnittstelle bevorzugt, können Sie MeinBüro um das Modul „DATEV“

Ganz gleich, ob Sie einen Steuerberater beauftragen und für welchen Kommunikationsweg Sie sich entscheiden: Am besten erledigen Sie Ihre letztlich ja doch unvermeidlichen Steuer-Hausaufgaben möglichst bald. Denn je länger Sie die ungeliebte Pflicht vor sich herschieben, desto länger leiden Sie. Und desto schwieriger wird es, sich an alle Details zu erinnern und noch fehlende Belege zu besorgen.

Weiterführende Lektüre

Ausführlichere Informationen zum Thema Jahresabschluss, Gewinnermittlung und Steuererklärungen finden Sie im MeinBüro-Blog:

 

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