Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die UStVA

Steuer-Stichtag 31. Mai 2016: Bringen Sie’s hinter sich!

Alle Jahre wieder bricht im Wonnemonat Mai in vielen Betrieben Hektik aus: Einnahmenüberschussrechnungen, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen fürs Vorjahr müssen bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater an seiner Seite hat, kann sich normalerweise bis Ende September Zeit lassen. Mit Unterstützung des Beraters lässt sich die Deadline notfalls sogar noch weiter hinausschieben.

So oder so: Gemacht werden muss der „Jahresabschluss“ auf jeden Fall. Je eher, desto besser. Wenn Sie die Abschlussarbeiten zeitnah erledigen, können Sie sich besser an einzelne Geschäftsvorfälle und Besonderheiten erinnern. Außerdem haben Sie’s schnell hinter sich: Noch schlimmer als der nervige Steuerkram ist es, den nervigen Steuerkram monatelang vor sich herzuschieben.

Wenn Sie selbst Hand anlegen wollen, finden Sie im MeinBüro-Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Steuer-Auswertungen“ alle wichtigen Werkzeuge für die Erledigung Ihrer Steuerpflichten – insbesondere für die Erstellung von

  • Einnahmenüberschussrechnungen (= Gewinnermittlung),
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und
  • Jahres-Umsatzsteuererklärungen.

Allein oder zusammen mit dem Steuerberater

Den Austausch mit dem Steuerberater vereinfacht der elektronische „Pendelordner“, mit dessen Hilfe Sie Ihrem Berater alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Transaktionen auf Bankkonten oder auch Ein- und Auszahlungen in der Bargeldkasse). Falls Ihr Steuerberater die DATEV-Schnittstelle nutzt, können Sie die Daten auch mithilfe des DATEV-Zusatzmoduls übermitteln.

Tipp: Ausführliche Informationen über die Steuerfunktionen der Mein-Büro-Plusversion und passende Zusatzmodule finden Sie in der Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“, die Sie unter anderem über das „Hilfe“-Menü aufrufen können.

Private Steuererklärung

[two_third]Mit den betrieblichen Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist es leider nicht getan: Selbstständige und Unternehmer, die „Gewinneinkünfte“ erzielen, müssen mittlerweile auch ihre private Steuererklärung elektronisch übermitteln![/two_third] [one_third_last]WISO steuerSparbuch 2016_front[/one_third_last]

Die persönliche Einkommensteuererklärung kann Ihnen WISO MeinBüro nicht abnehmen. Mit dem WISO steuer:Sparbuch gibt es dafür aber eine leistungsfähige und preiswerte Schwester-Software. Der vielfache Testsieger ergänzt den Leistungsumfang von WISO MeinBüro optimal: Sobald Sie Ihre „Anlage EÜR“ ans Finanzamt übermittelt haben, exportieren Sie die für Ihre private Steuererklärung erforderlichen Daten mit einem Mausklick auf das Symbol „WISO Sparbuch – Export”:

steuer-Stichtag Einnahmen-Überschussrechnung

Nachdem Sie die Angaben zur „Einkunftsart“, zum „Betriebsinhaber“ und falls erforderlich zur „Rechtsform“ gemacht haben speichert das Programm Ihre Daten in einer XML-Datei. Dateinamen und Speicherort legen Sie dabei selbst fest. Die erzeugte XML-Datei können Sie anschließend im WISO steuer:Sparbuch über den Menüpunkt „Daten importieren“ – „Bürosoftware“ – „WISO MeinBüro“ im Handumdrehen in Ihren geöffneten Steuerfall übernehmen:

steuer-stichtig Export in WISO MeinBüro

Das Programm stellt Ihnen dafür einen einfachen Assistenten zur Verfügung: Auf diese Weise füllen sich die erforderlichen Steuerformulare wie von selbst – insbesondere die Anlage „G“ (für „Gewerbebetrieb“) oder die Anlage „S“ (für Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“).

Praxistipp: Wenn Sie Ihre private Steuererklärung in elektronisch signierter Form übermitteln, können Sie sich den Postversand der handschriftlich unterzeichneten Steuererklärung sparen. Die dafür benötigte elektronische Elster-Signatur kennen viele von Ihnen ja schon von den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der EÜR-Übermittlung.

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