Online-Banking ist praktisch und in Verbindung mit MeinBüro haben Sie Ihre Ein- und Ausgaben immer im Blick. Einmal eingerichtet holt die Software automatisch die tagesaktuellen Kontoauszüge von Ihren Bankkonten, Kreditkarten, oder PayPal-Konten ab. Anschließend ordnen Sie diese den steuerlichen Einnahme- und Ausgabekategorien zu. Um ein Online-Konto einzurichten, gehen Sie in den Bereich „Finanzen“, klicken auf ...
WISO MeinBüro ist eine Bürosoftware mit zertifizierter GoBD-Schnittstelle. Deshalb sind die Datenbestände abgeschlossener Buchungsperioden vor nachträglichen Änderungen geschützt. Wenn Sie versuchen, Vorgänge oder Dokumente aus einer beendeten Periode zu ändern, gibt das Programm einen entsprechenden Hinweis aus: Sollten doch einmal Korrekturen unvermeidlich sein, können Sie sich mit „Ja“ über die Warnung hinwegsetzen. Das Programm protokolliert ...
Mit Zahlungsfristen auf Rechnungen können Sie Ihre Zahlungseingänge steuern und Ausstände nachverfolgen. Für Rechnungen gilt eine offizielle Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wenn Sie individuelle Zahlungsbedingungen mit Ihrem Kunden vereinbart haben, unterstützt Sie MeinBüro dabei diese festzuhalten und zu verwalten. In MeinBüro legen Sie die Voreinstellung Ihrer Zahlungsbedingungen unter „Stammdaten“ – „Kleinstammdaten“ im Register „Zahlungsbedingungen“ fest. ...
Geschäftsleute müssen ein- und ausgehende Bargeldzahlungen grundsätzlich in einem Kassenbuch eintragen. Das geht aus § 146 Abgabenordnung hervor. Dort heißt es: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“ Die gute Nachricht: Nicht jeder Freiberufler und Kleingewerbetreibende muss ein Kassenbuch führen oder sogar eine elektronische Registrierkasse anschaffen. EÜR-Betriebe, die keine oder nur geringfügige Bargeldeinnahmen haben, können auf ...
Geschäftliche Reisekosten erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Die in Ihren Reisekosten enthaltene Umsatzsteuer dürfen Sie außerdem als Vorsteuer geltend machen. Zu den Reisekosten zählen insbesondere … Fahrtkosten aller Art, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten (wie Parkgebühren oder Trinkgelder). Wichtig: Auf den Anlass und die Entfernung von Auswärtstätigkeiten kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Entscheidend ist ...