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Das Wachstumschancengesetz: Welche Änderungen kommen auf Selbstständige zu?

Update März 2024: Eine aktualisierte Version des Beitrags mit den tatsächlichen Beschlüssen finden Sie hier. Das Wachstumschancengesetz ist noch nicht verabschiedet, derzeit befasst sich der Vermittlungsausschuss damit. Trotzdem ist es für Selbstständige sinnvoll, die wichtigsten der geplanten Neuregelungen zu kennen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungsvorhaben. Das geplante Wachstumschancengesetz: Umfassende Änderungen im ...
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Manchmal müssen Arbeitnehmer auch in der Freizeit erreichbar sein

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmer nicht in allen Fällen ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ in ihrer Freizeit haben. In bestimmten Fällen müssen sie Nachrichten des Arbeitgebers mit Vorgaben zu Dienstbeginn und Arbeitszeiten auch nach Dienstschluss zur Kenntnis nehmen. Ein Freibrief für Unternehmen ist das Urteil allerdings nicht. SMS nicht beachtet: Der Notfallsanitäter kommt zu spät ...
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Ihr Unternehmen veröffentlicht Fotos und Videos von Menschen: welche Rechte werden benötigt?

Ob im Imagefilm, auf der Firmenwebsite oder auf den Bildern vom Tag der offenen Tür in den sozialen Medien: Wenn Ihr Unternehmen Foto- oder Filmaufnahmen veröffentlicht, die Menschen zeigen, sollte das rechtlich abgesichert sein. In vielen, aber nicht in allen Fällen ist eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bilder von Menschen: viel Potenzial und mögliche Probleme Foto- ...
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Arbeit auf Abruf: Ohne Arbeitszeitfestlegung droht Phantomlohn

Arbeit auf Abruf mit variablen Arbeitszeiten ist durchaus zulässig. Allerdings versteckt sich im Gesetz eine Regelung, die für Probleme sorgen kann: Macht der Arbeitsvertrag keine Vorgabe zur Arbeitszeit, gelten zwanzig Wochenstunden. Und auf deren Bezahlung hat der Beschäftigte selbst dann Anspruch, wenn er weniger arbeitet. „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag: arbeitsrechtlich problemlos möglich Nicht zu ...
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Wenn der Chef das Smartphone stellt, spart das Steuern

Die Überlassung von Firmen-Handys, Tablets oder Notebooks an die Beschäftigten zum Privatgebrauch ist steuerfrei. Diese Regelung im Einkommensteuerrecht ist auch für kleinere Arbeitgeber ein interessantes Mittel zur Mitarbeiterbindung. Die Überlassung von Smartphones oder Laptops an Beschäftigte ist steuerfrei Das Einkommensteuergesetz kennt eine ganze Reihe an Arbeitgeberleistungen, für die keine Lohnsteuer anfällt. Zu den steuerfreien Leistungen ...
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