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Investitionsabzugsbetrag ohne Funktionsbindung
Das jüngste Steueränderungsgesetz hat in § 7g EStG eine unscheinbare, aber folgenreiche Änderung beim Investitionsabzugsbetrag („IAB“) gebracht: Unternehmer, die einen IAB bilden, brauchen künftig keine genauen Angaben mehr über die geplante Neuanschaffung zu machen. Bis einschließlich 2015 verlangte der Fiskus eine „Funktionsbeschreibung“ des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes (z. B. „Pkw“ „Büroeinrichtungsgegenstand“ oder „Werkzeugmaschine“). Wer seine ursprüngliche Investitionsabsicht ...