Einführung der E-Rechnung: das gilt für Verträge und Dauerrechnungen
Einführung der E-Rechnung: das gilt für Verträge und Dauerrechnungen Die Einführung der E-Rechnungspflicht betrifft auch Mietverträge, Wartungsverträge und andere sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Lesen Sie, was in Zukunft bei Dauerrechnungen über wiederkehrende Zahlungen erforderlich ist. Ausführliche Informationen zur E-Rechnungspflicht allgemein lesen Sie in unserem Beitrag „Ab 2025 kommt die E-Rechnung: Was zu tun ist“. Verträge und Dauerschuldverhältnisse ...