Bürokratieentlastung ab 2025: Arbeitsverträge und Gewerbemietverträge per E-Mail
Arbeitgeber dürfen neuen Beschäftigten die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags nun per E-Mail zuschicken, ohne ausgedrucktes Papier. Auch Gewerbemietverträge können seit Jahresbeginn 2025 digital übermittelt werden. Dafür hat das „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ gesorgt. Allerdings ist in beiden Fällen die genaue Rechtslage wichtig. Textform statt Schriftform bei „wesentlichen Bedingungen“ von Arbeitsverträgen und Gewerbemietverträgen Für bestimmte Dokumente legen die ...