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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Sie sind dabei Ihr eigenes Unternehmen zu gründen? In den meisten Fällen sind gerade die Steuer-Themen für viele Gründer herausfordernd, oder wenn wir ehrlich sind: einfach nur nervig. Früher oder später werden Sie auch mit der Umsatztsteuer-Identifikationsnummer in Berührung kommen. Was das ist und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID, dient der eindeutigen Zuordnung von Unternehmen in der EU. Jede ID ist einzigartig!

Achtung: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht gleich der Steuer-ID und kann auch nicht durch diese ersetzt werden. Es handelt sich um komplett unterschiedliche Dinge!

Muss ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben?

Diese Frage ist leicht und schnell beantwortet:

Nein, wenn Sie nur Geschäftsbeziehungen innerhalb von Deutschland haben.

Ja, wenn Ihre Geschäftsbeziehungen über die Deutschen Grenzen hinausgehen.

Dabei gibt es auch keine Ausnahmen für Kleinunternehmer. Dieser Status gilt nur in Deutschland und wird in anderen EU-Ländern nicht berücksichtigt.

Wo kann ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Grundsätzlich gibt es drei einfache Möglichkeiten, die Umsatzsteuer-ID zu beantragen. Keine Angst: auch wenn Ihr Unternehmen schon länger besteht, kann die USt-ID noch nachträglich beantragt werden.

1. Bei der Firmengründung

Schon bei der Firmengründung kann man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dies geschieht beim für Sie zuständigen Finanzamt. Kreuzen Sie dafür einfach im Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung das entsprechende Feld an!

2. Antrag übers Internet

Über die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie täglich von 05:00 bis 23:00 Uhr Ihre persönliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dazu wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. –> Hier geht’s zum Formular!

Das benötigen Sie für den Online-Antrag:

  • Das Finanzamt, das für die Besteuerung Ihres Unternehmens zuständig ist,
  • die Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen geführt wird,
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens,
  • die Anschrift (Name des Unternehmens, PLZ und Ort).
  • Bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Unternehmensinhaberin oder des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben!
3. Schriftlicher Antrag

Ja, auch das geht im Zeitalter des Internets tatsächlich noch. Der schriftliche Antrag ist an das

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: +49-(0)228-406-3801

zu richten.

Diese Angaben muss der schriftliche Antrag enthalten:

  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • Finanzamt, bei dem Ihr Unternehmen geführt wird.

Alles zum Thema Umsatzsteuer finden Sie HIER! 

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