Mehr als hundert verschiedene Unternehmensregister gibt es nach Berechnungen von Experten in Deutschland! Das sorgt für riesigen Melde- und Aktualisierungsaufwand in den Betrieben. Doch trotz (oder wegen?) der immensen Datenmengen fehlt Ämtern und Behörden der Überblick über die Unternehmen. Das ist auch einer der Gründe für das Durcheinander und die zahlreichen Betrugsfälle bei den Corona-Hilfen.
Für Abhilfe sollte eigentlich die schon seit 15 Jahren geplante einheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer sorgen. Zuständig für die ID-Einführung und -Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern. Analog zur Steuer-Identifikationsnummer für Privatleute dient die „W-IdNr.“ dazu, wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen eindeutig zu identifizieren.
Weil die Einführung der betrieblichen Steuer-ID jedoch „auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum“ beansprucht, hat die Regierung nun die Reißleine gezogen. Der Bundestag hat Ende Mai ein „Unternehmensbasisdatenregistergesetz“ beschlossen.
Grundlage der darin geplanten bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer soll die bereits existierende „Unternehmernummer/Unternehmensnummer“ sein, die von der Gesetzlichen Unfallversicherung (!) vergeben wird. Identifikations-Merkmale sind bislang nur die folgenden Stammdaten:
- (Name der) Firma,
- Verwaltungsanschrift, Sitz und Geschäftsanschrift,
- Rechtsform sowie
- Haupttätigkeit gemäß Branchen-Klassifikation.
Über diese Stammdaten sollen perspektivisch die Inhalte anderer Unternehmensregister verknüpft und aktuell gehalten werden. Das Registergesetz tritt voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl in Kraft. Die erste Ausbaustufe soll dann Anfang 2024 funktionsfähig sein.