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Unverändert: Steuer-Deadline 31. Mai

Der Bundestag hat die bislang fünfmonatige Standardfrist für die Abgabe von Steuererklärungen kürzlich um zwei Monate verlängert. Der neue Steuerstichtag 31. Juli greift allerdings erstmals im Jahr 2019. Die Einnahmenüberschussrechnung, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 müssen also wieder am Ende des vermeintlichen „Wonnemonats“ Mai beim Finanzamt sein.

Falls Sie einen Steuerberater an Ihrer Seite haben, können Sie sich bis Ende September 2017 Zeit lassen. Mit Unterstützung eines Beraters lässt sich die Deadline notfalls sogar noch weiter hinausschieben. Fristverlängerungen mit Verweis auf erhöhten Arbeitsanfall, Krankheit oder andere außergewöhnliche Belastungen sind aber auch ohne Berater möglich: Ein formloses Schreiben genügt.Manche Finanzämter geben sich sogar mit einem Telefonanruf zufrieden. Gänzlich auf Tauchstation sollten Sie jedoch auf keinen Fall gehen: Gegenüber unpünktlichen Meldepflichtigen und säumigen Steuerzahlern kennt der Fiskus kein Pardon. Wer seinen Steuerpflichten nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit Verspätungszuschlägen von 10 % der Steuerschuld (höchstens 25.000 Euro) rechnen. Hinzu kommen unter Umständen Verzugszinsen. Wer gar keine Steuererklärungen einreicht, wird vom Finanzamt „geschätzt“: Das klingt zwar bequem, ist aber mit Sicherheit die teuerste Lösung! So weit lassen Sie es besser erst gar nicht kommen.

Komfortable MeinBüro-Steuerhilfen

Wenn Sie selbst Hand anlegen, finden Sie im MeinBüro-Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Steuer-Auswertungen“ alle wichtigen Werkzeuge für die Erledigung Ihrer Steuerpflichten – insbesondere für die Erstellung von…

  • Einnahmenüberschussrechnungen (= Gewinnermittlung)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und
  • Jahres-Umsatzsteuererklärungen.

Praxistipp: Im Zuge des aktuellen Jahresabschlusses können Sie in einem Aufwasch die Basis für günstigere GWG-Abschreibungsmöglichkeiten im Jahr 2017 schaffen. Wie Sie die derzeit gültige GWG-Grenze von 410 Euro mit dem „IAB-Trick“ auf über 680 Euro erhöhen, können Sie hier nachlesen. Apropos GWG: Die kürzlich beschlossene Erhöhung der GWG-Grenze auf 800 Euro tritt ebenfalls erst im Steuerjahr 2018 in Kraft.

Allein oder zusammen mit dem Steuerberater

DATEV Logo

Den Austausch mit dem Steuerberater vereinfacht WISO MeinBüro durch den elektronischen „Pendelordner“: Mit dessen Hilfe stellen Sie Ihrem Berater alle erforderlichen Informationen zur Verfügung (z.B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Transaktionen auf Bankkonten oder auch Ein- und Auszahlungen in der Bargeldkasse). Falls Ihr Steuerberater die DATEV- oder Diamant/2-Schnittstelle nutzt, können Sie die Daten auch mithilfe des DATEV-Zusatzmoduls übermitteln.

Tipp: Ausführliche Informationen zu den zahlreichen Steuerfunktionen der MeinBüro-Basisversion und passender Zusatzmodule finden Sie in der Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“, die Sie unter anderem über das „Hilfe“-Menü aufrufen können.

 

Private Steuererklärung

 

Mit den betrieblichen Steueranmeldungen und Steuererklärungen ist es leider noch nicht getan: Selbstständige und Unternehmer, die „Gewinneinkünfte“ erzielen, müssen mittlerweile auch ihre private Steuererklärung elektronisch übermitteln!

Die persönliche Einkommensteuererklärung kann Ihnen WISO MeinBüro zwar nicht abnehmen. Mit dem WISO steuer:Sparbuch gibt es aber eine leistungsfähige und preiswerte Steuersoftware. Der vielfache Testsieger ergänzt den Leistungsumfang der Büro-Software optimal: Sobald Sie Ihre „Anlage EÜR“ ans Finanzamt übermittelt haben, exportieren Sie die für Ihre private Steuererklärung erforderlichen Daten mit einem Mausklick auf das Symbol „WISO Sparbuch – Export”:

Steuer-Deadline WISO Steuer Sparbuch Packshot

EÜR WISO MeinBüro Steuer-Deadline

Nachdem Sie die Angaben zur „Einkunftsart“, zum „Betriebsinhaber“ und zur „Rechtsform“ gemacht haben, speichert das Programm Ihre Daten in einer XML-Datei. Dateinamen und Speicherort legen Sie dabei selbst fest. Standardmäßig lautet die Bezeichnung „WISO Sparbuch-Export EÜR 2016.xml“.

Die erzeugte XML-Datei können Sie anschließend im WISO steuer:Sparbuch über den Menüpunkt „Daten importieren“ – „Bürosoftware“ – „WISO MeinBüro“ im Handumdrehen in Ihren geöffneten Steuerfall übernehmen:

Steuer-Deadline Daten importieren

Das Programm stellt Ihnen dafür einen einfachen Assistenten zur Verfügung: Auf diese Weise füllen sich die erforderlichen Steuerformulare wie von selbst – insbesondere die Anlage „G“ (für „Gewerbebetrieb“) oder die Anlage „S“ (für Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“).

Praxistipp: Wenn Sie Ihre private Steuererklärung in elektronisch signierter Form übermitteln, können Sie sich den Postversand der handschriftlich unterzeichneten Steuererklärung sparen. Die dafür benötigte elektronische Elster-Signatur kennen Sie ja schon von Ihren Voranmeldungen, der Umsatzsteuererklärung und der EÜR-Übermittlung.

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