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Welchen Steuersatz muss ich verwenden?

Die Frage “Welchen Steuersatz muss ich verwenden?” lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Umsatzsteuer-Regelsatz beträgt in Deutschland 19%, aber in manchen Fällen greifen Umsatzsteuer-Befreiungen oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.

Alle Details auswendig herunterbeten zu können wäre sicherlich übertrieben. Unser grober Überblick über die deutschen Umsatzsteuersätze soll Ihnen eine erste Orientierung darüber ermöglichen, wann Sie welchen Steuersatz verwenden müssen.

Diese Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit (0%)

Nach § 4 UStG gibt es 28 Bereiche, aus denen sich Umsatzsteuer-Befreiungen für Lieferungen und Leistungen ergeben. Bei vielen handelt es sich um relativ seltene und exotische Umsätze. Sollten Sie als Unternehmer aber Rechnungen schreiben, auf denen tatsächlich steuerbefreite Leistungen ausgewiesen werden, dürfen Sie keine Umsatzsteuer erheben.

Für Ihren konkreten Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit dem Finanzamt oder Steuerberater halten, ob Ihre Lieferungen oder Leistungen auch wirklich steuerbefreit sind. Dennoch wollen wir hier ein paar Beispiele nennen:

  • Lieferungen ins Ausland und bestimmte Dienstleistungen für Unternehmen mit Sitz im Ausland. Zu unterscheiden sind hier besonders der EU-Raum und Dienstleistungen außerhalb der EU.
  • Viele medizinische oder pflegerische Dienstleistungen,
  • die Vermittlung von Krediten sowie Wertpapier-Geschäfte,
  • wissenschaftliche Leistungen und bestimmte Lehr- und Dozententätigkeiten,
  • kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche Veranstaltungen.

Bei diesen Lieferungen und Leistungen entsteht keine Umsatzsteuer. Den weitaus häufigeren Fall, in dem Unternehmen keine Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt weitergeben müssen, stellt allerdings die Kleinunternehmerregelung dar.

Diese Waren und Dienstleistungen fallen unter den ermäßigten Steuersatz (7%)

Entscheidend ist hier die Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes. Sie listet die “dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände” auf. Darunter:

  • viele Nahrungsmittel und verschiedene Getränke,
  • bestimmte landwirtschaftliche Produkte,
  • Waren des medizinischen oder pflegerischen Bedarfs,
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (ausgenommen E-Books und Hörbücher),
  • selbst geschaffene Kunstgegenstände.

Wenn Sie diese Gegenstände verkaufen oder vermieten, fällt nur der ermäßigte Steuersatz von 7% an.

Nach § 12 Nr. 3 bis 11. UStG gilt gleiches gilt für eine Reihe von Dienstleistungen, etwa:

  • die Eintrittsgelder für Kultur- und Bildungsveranstaltungen,
  • Fahrkarten für den ÖPNV bis zu 50 km,
  • Übernachtungen in Hotels, auf Campingplätzen etc.,
  • die Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Vereine und ähnlicher Einrichtungen,
  • kreative Leistungen von Berufsgruppen wie Designern, Journalisten, Schriftstellern, Fotografen, Werbetextern und Software- oder Website-Programmierern.

Wichtig: Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich im Zweifel genauer zu informieren, da der ermäßigte Steuersatz manchmal eine nicht ganz eindeutige Angelegenheit sein kann.

Der Regelsteuersatz in Deutschland (19%)

Wir haben Ihnen jetzt diverse Beispiele für Ausnahmen und Sonderfälle aufgezeigt, es gibt aber noch weitere. Und nicht immer ist die Entscheidung zwischen ermäßigtem und regulärem Steuersatz nur von Ihrer Berufsbezeichnung abhängig.

So kommt es etwa bei Übersetzern, Redakteuren oder Webdesignern darauf ab, ob Sie ein eigenes Werk schaffen (ermäßigter Steuersatz von 7%) oder aber das Werk eines anderen lediglich bearbeitet (19%).

Doch ob Handwerker, Händler, Produktion oder Dienstleister: Für die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer dürfte der Regelsteuersatz von 19% maßgeblich sein.

In jedem Fall sollten Sie sich regelmäßig fragen: “Welchen Steuersatz muss ich verwenden” und Ihre geschriebenen Rechnungen dementsprechend prüfen. Gleiches gilt für Eingangsrechnungen. Eine geeignete Software wie MeinBüro kann Ihnen dabei helfen. So vermeiden Sie eine fehlerhafte Rechnung und die damit verbundenen Probleme.

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