Für viele Gewerbetreibende wird einmal im Jahr die Gewerbesteuer fällig, zumindest falls sie gewisse Grenzwerte überschreiten. Außerdem ist die Berechnung der Gewerbesteuer nicht ganz einfach. Dafür können Sie sich einen guten Teil der von Ihnen gezahlten Gewerbesteuer bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wer unterliegt der Gewerbesteuer?
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Andere Gewerbetreibende müssen Ihre Erträge über einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro versteuern. In bestimmten Fällen müssen auch Vereine oder ins Handelsregister eingetragene Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe Gewerbesteuern zahlen. Freiberufler dagegen unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der jährliche Gewinn, den Sie mit Ihrer EÜR ermittelt haben. Anschließend gibt es noch Hinzurechnungen (25 Prozent der Finanzierungsentgelte wie Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten, aber nur wenn hier ein Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird) und Kürzungen (Verluste Ihres Gewerbes aus Vorjahren sowie Teile des Einheitswertes Ihrer betrieblichen Immobilien – denn auf diese haben Sie ja bereits Grundsteuer gezahlt). Zum Schluss wird auf volle 100 Euro abgerundet.
Das Ergebnis dieser nicht ganz unkomplizierten Berechnung ist Ihr vorläufiger Gewerbeertrag. Von ihm können Sie den Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Versteuert wird nur der Teil Ihres Gewerbeertrags, der den Freibetrag übersteigt.
Der Steuersatz beträgt bei der Gewerbesteuer 3,5 Prozent.
Und um das Ganze noch etwas komplizierter zu gestalten, zahlen Sie nicht einfach 3,5% auf Ihren endgültigen Gewerbeertrag. Stattdessen bildet das Ergebnis aus der Berechnung Gewerbeertrag multipliziert mit 3,5 Prozent (der erwähnte Steuersatz) lediglich einen Zwischenwert – den Gewerbesteuermessbetrag.
Dieser wird nun mit dem sogenannten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Erst dieses Ergebnis stellt den tatsächlichen Betrag dar, den Sie zahlen müssen. Wir schauen uns das weiter unten mal in einem Beispiel an.
Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz?
Die Höhe des Hebesatzes ist abhängig von der Gemeinde, in der Sie das Gewerbe angemeldet haben. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Gewerbesteuerhebesatz aktuell bei etwa 360 Prozent. Bei uns in Neunkirchen zum Beispiel liegt er derzeit bei 425 Prozent.
Beispielrechnung
Für ein anschauliches Beispiel gehen wir von einem jährlichen Gewinn von 80.000 Euro aus und befassen uns nicht weiter mit eventuellen Hinzurechnungen oder Kürzungen des Gewerbeertrags. Daher bleibt, nachdem der Freibetrag abgezogen wurde, ein zu versteuernder Gewerbeertrag von 55.500 Euro. Multipliziert mit dem Steuersatz von 3,5 Prozent und anschließend abgerundet auf volle 100 Euro erhalten wir als Messbetrag 1.900 Euro. In Neunkirchen (mit einem Hebesatz von 425 Prozent) ergeben sich daraus Steuern in Höhe von 8.075 Euro.
- 80.000 € (Gewinn) – 24.500 € = 55.500 € Gewerbeertrag
- 55.500 € * 3,5 % = 1942,50 € –> abgerundet auf 1.900 €
- 1.900 € * 425 % = 8.075 € Steuerlast
Was kann ich von der Gewerbesteuer zurückbekommen?
Ihre abgeführte Gewerbesteuer können Sie nicht als Betriebsausgabe ansetzen. Dafür können Sie die gezahlte Steuer aber bis zu einem Gewerbesteuerhebsatz von 380 Prozent in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzen. In unserem Beispiel blieben also lediglich 855 Euro übrig, die Sie nicht bei der Einkommensteuererklärung angerechnet bekommen würden.
Die Gewerbesteuer wird letztlich also nur dann zu einer echten finanziellen Belastung, wenn Ihr Gewerbebetrieb in einer Gemeinde mit einem Hebesatz über 380 Prozent liegt.