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Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und Selbstständige müssen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt gemeldet haben. Den förmlichen “Antrag auf Dauerfristverlängerung” gemäß § 46 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) können Sie direkt aus MeinBüro heraus stellen. Sie finden den bereits fertig vorbereiteten Vordruck im Bereich “Finanzen” – “Steuer-Auswertungen”.

Praxistipp

Erste Hilfe: Steuern & Buchführung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel “Steueranmeldungen und Steuererklärungen” im Abschnitt “Dauerfristverlängerung”. Ausführliche Informationen zu allen wichtigen Steuer- und Buchführungsthemen finden Sie darüber hinaus in der interaktiven Kontexthilfe, die Sie über die blauen “Hinweis”-Links im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuerauswertungen” aufrufen. Die Startseite der Buchführungs-Hilfe lässt sich außerdem über den Menüpunkt “Hilfe” – “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung” öffnen.

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