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Sie sind international tätig? Dann haben wir großartige Neuigkeiten für Sie: Unsere Vorlagenpakete erhalten Sie jetzt in einer englischen, spanischen oder französischen Ausfertigung. Lassen Sie die Vorlagen in WISO MeinBüro Desktop an Ihre internationalen Kunden anpassen und sparen Sie diese Woche 50% auf die englischen, spanischen oder französischen Vorlagenpakete! Vorlagenpaket S: Vorlagenpaket XL 174,50€ netto statt 349€ netto* 299,50€ netto statt ...
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Quicktipp: Listenpreis bei rabattierten Positionen anzeigen

In WISO MeinBüro Desktop ist es einfach möglich, einen prozentualen Rabatt in ihren Positionen anzugeben. In der Druckansicht wird dann die Höhe des Rabatts sowie der rabattierte Einzelpreis angezeigt:   Möchten Sie Ihrem Kunden den angegeben Nachlass noch schmackhafter machen, ist es zusätzlich möglich, noch den nicht rabattierten Listenpreis anzuzeigen. So sieht Ihr Kunde noch ...
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Quicktipp: Abweichende E-Mail-Adresse für Rechnungen

Im Geschäftsleben lässt sich Zeit und Geld sparen, indem Sie Rechnungen nicht teuer ausdrucken, kuvertieren, frankieren und postalisch verschicken, sondern einfach per E-Mail an Ihre Kunden versenden. Immer öfter richten Unternehmen hierfür eigene E-Mail-Adressen ein, an die alle Eingangsrechnungen verschickt werden sollen. Neben einer allgemeinen „info@“-Adresse, sowie den E-Mail-Adressen unterschiedlicher Ansprechpartner kann es schnell unübersichtlich ...
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Quicktipp: So aktivieren Sie die Spalte “Letzte Verarbeitung”

Durch das Ampelsystem können Sie standardmäßig bereits erkennen, ob sich eine Rechnung noch im Entwurfsmodus befindet oder bereits ausgegeben wurde. Das Feld „letzte Verarbeitung“ hilft Ihnen zusätzlich zu erkennen, wann und auf welchem Weg (Druck, E-Mail-Versand) Sie (oder einer Ihrer Mitarbeitenden) die Rechnung Ihrem Kunden zugesandt haben. So aktivieren Sie die Spalte „letzte Verarbeitung“ in ...
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Arbeit auf Abruf: Ohne Arbeitszeitfestlegung droht Phantomlohn

Arbeit auf Abruf mit variablen Arbeitszeiten ist durchaus zulässig. Allerdings versteckt sich im Gesetz eine Regelung, die für Probleme sorgen kann: Macht der Arbeitsvertrag keine Vorgabe zur Arbeitszeit, gelten zwanzig Wochenstunden. Und auf deren Bezahlung hat der Beschäftigte selbst dann Anspruch, wenn er weniger arbeitet. „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag: arbeitsrechtlich problemlos möglich Nicht zu ...
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