Hand aufs Herz: Wer muss nicht die Suchmaschinen befragen, um zu erfahren, was man unter einem Anlagenverzeichnis versteht? Und wenn man es denn weiß, kann man dann auch die Frage beantworten: Was kommt ins Anlagenverzeichnis? Sicherlich nicht automatisch, denn die wenigsten von uns haben ein Vorleben als Buchhalter. Deshalb beantworten wir hier die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Anlagenverzeichnis:
1. Was ist ein Anlagenverzeichnis überhaupt?
Im Anlagenverzeichnis werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens festgehalten. Sie werden mit zusätzlichen Informationen zum Verlauf der jeweiligen Abschreibungen und mit dem Buchwert zum Anfang und zum Ende des Jahres aufgelistet. Im Normalfall wird das Anlagenverzeichnis der Steuererklärung beigefügt.
Das Anlagenverzeichnis ist ein Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Daher nimmt Sie das Finanzamt beim Anlagenverzeichnis in die Pflicht, wenn Sie auch generell zu den zur Buchführung verpflichteten Unternehmerinnen und Unternehmern gehören. Höchste Zeit also, sich Ihr Anlagevermögen genauer anzusehen.
2. Was kommt ins Anlagenverzeichnis?
Nun zur entscheidenden Frage: Was zählt zum Anlagevermögen und landet damit im Anlagenverzeichnis? Hier wird all das aufgenommen, was als Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird – und was dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen soll. Das können beispielsweise das Auto sein oder Maschinen, die benötigt werden. Auch Anlagegüter wie Gebäude oder Grundstücke, Patente oder Software zählen dazu.
Wichtig: man unterscheidet zwischen abnutzbarem Anlagevermögen (Firmenwagen) und nicht abnutzbarem Anlagevermögen (Wertpapiere, Grundstücke etc.).
3. Welche genauen Angaben muss ein Anlagenverzeichnis enthalten?
Wir zeigen das anhand des Firmenwagens auf. Hier muss das Anlagenverzeichnis folgende Angaben enthalten:
- Die genaue Bezeichnung des Anlagegutes (beispielsweise Audi A4, 2.0 TDI, BJ 2017, Nummernschild: SI FD 718)
- Der genaue Anschaffungstag des Anlagengutes inklusive Datum (beispielsweise 01.03.2017)
- Die genauen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (beispielsweise EUR 52.090,- inkl. der Nebenkosten wie etwa Transportkosten)
- Die voraussichtliche Nutzungsdauer (beispielsweise 5 Jahre, zum 28.02.2022). Achtung: die Nutzungsdauer muss mindestens ein Jahr betragen.
- Der jährlich abzusetzende Betrag (Abschreibung)
4. Gibt es beim Anlagenverzeichnis Ausnahmen?
Drehen wir die Frage “Was kommt ins Anlagenverzeichnis?” einmal um. Was kommt eigentlich nicht ins Anlagenverzeichnis?
Einfache Antwort: Alle Anlagen, deren Anschaffungswert unter 250,00 Euro liegt und die selbständig genutzt werden können. Diese gelten auf jeden Fall als geringwertige Wirtschaftsgüter und können somit im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden. Gleiches gilt für Anschaffungen, die kürzer als ein Jahr im Betrieb bleiben.
Achtung:
Die neue Grenze von EUR 250,00 gilt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2018 angeschafft werden. Für alle im Jahr 2017 angeschafften Wirtschaftsgüter gilt nach wie vor die Grenze von EUR 150,00.
5. Wann sollte ich mein Anlagenverzeichnis pflegen?
Frei nach dem Motto „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“ sollten Sie Ihre Neuanschaffungen am besten immer direkt eintragen. Dadurch verhindern Sie, dass eventuelle Besonderheiten, wie zum Beispiel Nebenkosten, vergessen werden.
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Sie wollen Geld sparen bei der Buchführung? Dann lautet eine weitere wichtige Frage, die Sie sich stellen sollten: Wie geht vorbereitende Buchhaltung?