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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neue Steuernummer für „wirtschaftlich Tätige“

Ab dem Herbst erhalten Selbstständige und Unternehmen eine zusätzliche Steuernummer: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Lesen Sie, was es damit auf sich hat.

Neue Steuernummer: die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wer „wirtschaftlich tätig“ ist, soll ab November 2024 eine neue, zusätzliche Steuernummer erhalten: die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. Bis 2026 soll die Zuteilung abgeschlossen sein.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist vorgesehen für:

  • wirtschaftlich tätige Einzelpersonen, das heißt hauptberuflich und nebenberuflich Selbstständige
  • juristische Personen wie eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt), eine eingetragene Genossenschaft oder ein eingetragener Verein
  • Personenvereinigungen wie eine eGbR, eine Kommanditgesellschaft oder eine Wohneigentümergemeinschaft

Zugeteilt werden die neuen Steuernummern über das Bundeszentralamt für Steuern. Es gibt neu vergebene Nummern auch bekannt. Einen Antrag müssen die Unternehmen und Selbstständigen dafür nicht stellen.

Form der W-IdNr.: DE + neun Ziffern

Die Form der neuen Wirtschaft-Identifikationsnummer stimmt mit dem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überein. Sie besteht aus dem führenden Länderkürzel „DE“, gefolgt von 9 Ziffern.

Ein Beispiel dafür ist DE126576356. Das ist die USt-IdNr. und zukünftige W-IdNr. der Buhl Data Service GmbH, dem Unternehmen hinter WISO MeinBüro.

Jede W-IdNr. darf nur einmal existieren und muss einer ganz bestimmten Person oder Organisation eindeutig zugeordnet sein.

In Zukunft wird die 11-stellige W-IdNr. noch durch zusätzliche fünf Stellen erweiterbar sein, die als Unterscheidungsmerkmal („U-Merkmal“) zur Differenzierung verschiedener Gewerbe dienen. Sie sind zum Beispiel für den Fall gedacht, dass eine Person oder eine GmbH verschiedene Gewerben nachgeht, die steuerlich unterscheidbar sein müssen.

Wer ist wirtschaftlich tätig?

Wirtschaftlich tätig ist man bereits dadurch, dass man im Austausch für eine Gegenleistung Güter anbietet oder Dienstleistungen erbringt, unabhängig von der Absicht, Gewinn zu erzielen. Auch gemeinnützige Organisationen und öffentlich-rechtliche Körperschaften erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn sie in diesem Sinne wirtschaftlich tätig sind.

USt-IdNr. ist gleich W-IdNr.

Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt oder bis zum 30 September 2024 zugeteilt bekommt, verfügt damit auch bereits über seine Wirtschafts-Identifikationsnummer. In diesem Fall sind W-IdNr. und USt-IdNr. identisch.

Keine USt-IdNr., aber ein Elster-Konto?

Nicht jeder hat eine USt-IdNr. Sie kann etwa bei Kleinunternehmern, Gründern, Freiberuflern in einem Heilberuf, bei Vereinen oder aus anderen Gründen fehlen. Es genügt jedoch, für die Finanzamtsplattform Elster registriert zu sein und die Voraussetzungen als „wirtschaftlich Tätiger“ zu erfüllen. Auch dann erhält man automatisch eine W-IdNr.

Das schließt Steuerpflichtige ein, die Elster über eine Programmschnittstelle einbinden, und damit auch Unternehmer und Selbstständige, die ihre Buchhaltung mit WISO MeinBüro erledigen.

Hintergrund: Wozu ist die neue Steuernummer gedacht?

Zum einen ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung von Steuerpflichtigen gedacht, die in irgendeiner Form unternehmerisch beziehungsweise wirtschaftlich tätig sind. Anders als die USt-IdNr. ist sie nicht nur an umsatzsteuerrelevante Sachverhalte gebunden. Sie erfasst auch Akteure wie gemeinnützige Körperschaften, nicht nur natürliche Personen und Kapitalgesellschaften. Und sie bleibt erhalten, wenn der Wohnort oder der Unternehmenssitz in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts wechseln.

Vor allem wird die Steuernummer jedoch mit Blick auf die Zentralisierung der Registerinformationen im Basisregister für Unternehmensdaten eingeführt, das 2021 beschlossen wurde. Dieser Plan ist Teil der generellen Digitalisierungsbemühungen. Im Basisregisterwerden unternehmerisch tätige natürliche Personen und Körperschaften, die bislang in unterschiedlichen Registern verzeichnet sind, in Zukunft gemeinsam erfasst, und über die W-IdNr. als gemeinsames Merkmal identifizierbar: eingetragene Kaufleute, eingetragene GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine sowie Einzelselbstständige und Personenvereinigungen.

  • Als Vorteil wird genannt, dass diese Personen, Unternehmen und Organisationen nicht weiter Stammdaten in verschiedenen Registern pflegen müssen. In Zukunft reicht es, wenn sie Meldungen und Änderungen nur einmal ans Zentralregister übermitteln.
  • Ziel ist außerdem, den Behörden Arbeit zu ersparen: Für sie wird die W-IdNr. zum Merkmal, das wirtschaftliche Akteure über verschiedene Datenregister und in unterschiedlichen Verwaltungsvorgängen hinweg eindeutig identifiziert. Das kann eine Vielzahl unterschiedlicher Abfragen ersparen.

Aus diesem Grund gibt es pro wirtschaftlich Tätigem jeweils nur eine W-IdNr., selbst wenn er mehrere Gewerbe betreibt. Diese können in Zukunft jedoch durch weitere fünf Stellen ausgedrückt werden, die als sogenannte weitere Unterscheidungsmerkmale hinzukommen können.

Die neue Steuernummer ist im Gesetz festgelegt (§ 139c AO). Eine Verordnung zur Umsetzung liegt als Referentenentwurf vor (WIdV-E). Außerdem entspricht die W-IdNr. der „bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer“, die im Unternehmensbasisdatenregistergesetz vorgeschrieben wird (§ 2 UBReG).

Eine FAQ mit weiteren Informationen zur W-IdNr. liefert das Bundeszentralamt für Steuern.

In Zukunft gibt es vier Steuernummern

  • Die persönliche Steuernummer bekommen alle Steuerpflichtigen. Sie enthält eine Kennzahl des für den Wohnort zuständigen Finanzamts, ändert sich beim Umziehen und hat zum Beispiel die Form 12/345/67890.
    Wer als Person mehrere Unternehmen betreibt, kann mehrere dieser Steuernummern haben. Juristische Personen erhalten ebenfalls eine Steuernummer in dieser Form, als betriebliche Steuernummer.
  • Die Steuer-IdNr. ist eine eindeutige und persönliche Kennziffer für natürliche Personen. In der Regel erhält man sie bereits als Kind und behält sie ein Leben lang. Die Steuer-Identifikationsnummer hat elf Stellen und besteht nur aus Zahlen, ihr Format folgt also dem Muster „01 234 567 890“.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Folgeziffern. Sie wird an „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts vergeben: Selbstständige, Unternehmen und andere Akteure wie eingetragene Vereine. Sie identifizieren sich damit, wenn sie Umsatzsteuer abführen, Vorsteuererstattungen beantragen oder Rechnungen mit Hinweisen oder Umsatzsteuer erstellen.
  • Nun kommt die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu, deren Form mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übereinstimmt. Funktional ist sie nicht mit der USt-IdNr. identisch, im betrieblichen Alltag wird der Unterschied aber nicht unbedingt ins Gewicht fallen.

Es gibt noch weitere Steuernummern, dabei handelt es sich um Sonderfälle. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag „Steuernummern – Welche ist wofür gedacht?“

 

 

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